Instrumente zur Unterstützung der Arbeitsfähigkeit sowie zur erfolgreichen Reintegration
Prozessübersicht
Krankheitsmeldungbeim KTG-Versicherer
- Der Arbeitgeber meldet den Krankheitsfall beim KTG-Versicherer.
- Bei unklarer oder längerer Arbeitsunfähigkeit sollte der Arbeitgeber bereits vor Ablauf der Wartefrist Kontakt mit dem KTG-Versicherer aufnehmen.
- Bei Bedarf kann der Einsatz eines Case Managements geprüft werden.
- Wartefristen: Die Dauer der Wartefrist für Taggeldleistungen kann frei gewählt werden. Übliche Wartefristen in der Schweiz sind 7, 14 oder 30 Tage.
- In der Regel kommt das REP bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit zum Einsatz. Dabei werden die körperlichen und psychischen Anforderungen sowie die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz beschrieben, um zu ermitteln, ob eine Teilarbeitsfähigkeit möglich ist.
Arbeitsfähigkeitszeugnis SIM (Swiss Insurance Medicine)
- Das neue Arbeitsfähigkeitszeugnis der SIM ersetzt die bisherigen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse der SIM.
- Die Inhalte sind an das REP angelehnt. Mit dem neuen Arbeitsfähigkeitszeugnis
werden die noch vorhanden Ressourcen der erkrankten Person berücksichtigt. - Eine schnellere und schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz wird gefördert.
KTG = Krankentaggeld
Meldung Früherfassung "FE"
- Die Früherfassung dient dazu, Personen, die arbeitsunfähig sind oder bei denen eine
Arbeitsunfähigkeit droht, frühzeitig zu erfassen, um eine mögliche Invalidität zu verhindern oder zu mildern. - Die IV-Stelle untersucht, ob ein Invalidisierungsrisiko besteht und kann dazu die versicherte Person zu einem Früherfassungsgespräch einladen.
Der Arbeitgeber kann die Meldung “FE” ohne Einverständnis des Mitarbeiters / der
Mitarbeiterin machen, er muss ihn / sie aber darüber informieren. - Die Meldung “FE” erfolgt bei der IV-Stelle im Wohnkanton des Mitarbeiters.
Wenn der Arbeitgeber einen KTG-Versicherer hat, soll der KTG-Versicherer prüfen, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll ist. Siehe dazu nachfolgenden Punkt 2a. - Empfehlung:
Ist allen Beteiligten klar, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung zu einer Erwerbsunfähigkeit führt, sollte auf eine Meldung-«FE» verzichtet werden und direkt eine IV-Anmeldung gemacht werden.
Meldung Früherfassung “FE” Prüfung durch Krankentaggeld-Versicherer
- Im Rahmen eines Triage-Prozesses erfolgt beim Krankentaggeld (KTG)-Versicherer direkt nach Erhalt der Krankheitsanzeige eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Arbeitgeber und der versicherten Person. Grundsätzlich soll über den KTG-Versicherer keine Meldung Früherfassung „FE“ erfolgen.
- Wenn eine längerfristige (mehrere Monate) oder dauernde Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist, empfiehlt der KTG-Versicherer der versicherten Person sich bei der IV-Stelle anzumelden.
- Im Zweifelsfall nimmt der KTG-Versicherer mit der IV-Stelle Kontakt auf.
Meldung Früherfassung “FE” Prüfung durch IV
- Nach Erhalt der Meldung “FE” nimmt die IV-Stelle Kontakt mit der versicherten Person auf.
- Die IV-Stelle kann die versicherte Person zu einem Gespräch einladen. Mit dem Einverständnis der versicherten Person können am Gespräch weitere Personen wie z.B. die Person, welche den Fall gemeldet hat und / oder der Arbeitgebende teilnehmen.
- Nach dem Gespräch wird die Person schriftlich informiert, ob eine Anmeldung bei der IV empfohlen wird.
- Die IV-Stelle bestätigt der meldenden Person/Instanz, dass das Gespräch stattgefunden hat.
- Wenn vom Arbeitgeber weitere Informationen zum Gespräch gewünscht werden, braucht die IV-Stelle die Vollmacht der vesicherten Person.
- Innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung “FE” erfolgt die Empfehlung, ob eine IV-Anmeldung sinnvoll ist.
Sicherstellung rechtzeitiger IV-Anmeldung
- Um den „Verlust“ von Koordinationsgeldern zu vermeiden, überwacht der KTG-Versicherer
- die IV-Anmeldung durch die versicherte Person.
- Besteht ein Reintegrationspotenzial, ist es wichtig, dass die IV-Anmeldung so früh wie
- möglich erfolgt, spätestens jedoch nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit.
- Ansonst besteht, bei einer späteren Berentung die Gefahr einer Entschädigungslücke.
- Damit die Anmeldung rechtzeitig erfolgt fordert der KTG-Versicherer die versicherte Person spätestens nach 4-5 Monaten Arbeitsunfähigkeit zur Anmeldung auf.
IV-Anmeldung
Die versicherte Person erhält vom KTG-Versicherer eine schriftliche Aufforderung zur IV-Anmeldung mit folgenden Beilagen:
1. Formular für IV-Anmeldung
2. Evtl. Verrechnungsformular
3. Usw.
- Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kontaktiert der KTG-Versicherer die IV-Stelle per Mail mit der Bitte um Kontaktaufnahme innerhalb von max. 30 Tagen.
- Als Anhang zum Mail übermittelt der KTG-Versicherer der IV-Stelle die Vollmacht der versicherten Person.
- Nach erfolgter IV-Anmeldung informiert der KTG-Versicherer den Arbeitgeber.
- Arbeitgeber ohne KTG-Versicherung, welche über eine arbeitsvertragliche Grundlage für eine Verrechnung verfügen, können den entsprechenden Antrag direkt an die IV-Stelle schicken.
Eingang IV-Anmeldung
KTG-Versicherer zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens und Austausch von Akten.
Eingang IV-Anmeldung
KTG-Versicherer zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens und Austausch von Akten.
Arbeitgeber Fragebogen
- Damit sich die IV-Stellen möglichst rasch ein Bild von der Arbeitssituation machen und allfällige berufliche Möglichkeiten für die Zukunft prüfen können, stellen sie dem Arbeitgeber einen Fragebogen zu.
- Für den Arbeitgeber besteht Auskunftspflicht gegenüber der IV-Stelle.
- Die IV-Stelle ihrerseits darf aus Datenschutzgründen ohne ausdrückliche Vollmacht der versicherten Person Dritten (also auch dem Arbeitgeber oder ehemaligen Arbeitgeber) keine Auskünfte erteilen.
IV-Assessment-Erstgespräch
Nach Eingang der Anmeldung bei der IV führt die IV-Stelle ein Assessment (Evaluationsgespräch) durch.
Dieses dient dazu, erste vorhandene Informationen zusammenzutragen, welche
für einen IV-Entscheid relevant sein können, eine Übersicht über die beteiligten Akteure zu gewinnen und das weitere Vorgehen zu planen. Sofern bereits vorhanden, stützt sich die IV-Stelle dabei unter anderem auf die Akten des KTG-Versicherers.
Wenn ein Assessment (Aussendienstberichte) des KTG-Versicherers bereits durchgeführt wurde, sind die Unterlagen zwecks Verhinderung von Doppelspurigkeiten der IV zu senden.
Die zuständigen Sachbearbeiter tauschen sich über den Fallverlauf aus.
Roundtable
Die IV-Stelle oder der KTG-Versicherer (nach Absprache) initiiert den Roundtable und lädt alle beteiligten Personen der involvierten Stellen ein, sofern ein Koordinations- und Abstimmungsbedarf besteht oder es noch keine Fallbesprechung mit gleichem Zweck gab.
Vorbereitend sammeln die involvierten Akteure alle relevanten Informationen. Fallabhängig werden Personen der beteiligten Stellen (wie Arbeitgeber, weitere Versicherer - KTG, Vorsorgeeinrichtung/Pensionskasse -, behandelnder Arzt, usw.) zur Klärung und Koordination des weiteren Vorgehens beigezogen.
Empfehlung:
Die am Roundtable beteiligten Personen sollten die notwendigen Entscheidungskompetenzen haben.
Ziel des Roundtable
Der Dialog zwischen den Partnern soll gefördert werden. Eine gemeinsame Zielfindung und ein koordiniertes gemeinsames Vorgehen stehen im Vordergrund.
Gemeinsames Ziel von allen Partnern ist der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit.
Der Roundtable kann formunabhängig durchgeführt werden. Neue Formen wie Videokonferenzen sollen genutzt werden.
Massnahmen der Frühintervention
Während der Frühintervention besteht kein Anspruch auf Taggelder der IV. Die IV übernimmt aber, falls angezeigt, die Massnahmenkosten.
Im Rahmen der Frühintervention können folgende Massnahmen gesprochen werden:
• Arbeitsplatzanpassungen
• Ausbildungskurse
• Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt oder bei der Suche einer neuen Stelle
• Berufsberatung
• Sozialberufliche Rehabilitation (Aufbau- und Arbeitstraining)
• Beschäftigungsmassnahmen
• Beratung und Begleitung
Der KTG-Versicherer klärt die medizinische Situation ab (inklusiv ggfs Besuch bei der
versicherten Person).
Die Hauptfragen sind:
1. Ist die Arbeitsunfähigkeit (AUF) gerechtfertigt?
2. Ist die angestammte Tätigkeit noch zumutbar?
3. Gibt es funktionelle Einschränkungen?
4. Ist der Arbeitsplatz adaptierbar (Klärung mit Arbeitgeber)?
5. Ist eine angepasste Tätigkeit zumutbar?
Empfehlung:
Das Vorgehen während dieser Phase einschliesslich die medizinischen Abklärungen, soll unbedingt koordiniert werden. Es sollte nicht sein, dass der KTG-Versicherer während einer Massnahme seine Leistungen ohne Absprache mit d em Arbeitgeber und der IV-Stelle einstellt
Massnahmen der Frühintervention
Im Rahmen der Frühintervention können folgende Massnahmen gesprochen werden:
• Arbeitsplatzanpassungen
• Ausbildungskurse
• Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt oder bei der Suche einer neuen Stelle
• Berufsberatung
• Sozialberufliche Rehabilitation (Aufbau- und Arbeitstraining)
• Beschäftigungsmassnahmen
• Beratung und Begleitung
Der KTG-Versicherer klärt die medizinische Situation ab (inklusiv ggfs Besuch bei der
versicherten Person).
Die Hauptfragen sind:
1. Ist die Arbeitsunfähigkeit (AUF) gerechtfertigt?
2. Ist die angestammte Tätigkeit noch zumutbar?
3. Gibt es funktionelle Einschränkungen?
4. Ist der Arbeitsplatz adaptierbar (Klärung mit Arbeitgeber)?
5. Ist eine angepasste Tätigkeit zumutbar?
Empfehlung:
Das Vorgehen während dieser Phase einschliesslich die medizinischen Abklärungen, soll unbedingt koordiniert werden. Es sollte nicht sein, dass der KTG-Versicherer während einer Massnahme seine Leistungen ohne Absprache mit d em Arbeitgeber und der IV-Stelle einstellt
Massnahmen der Frühintervention
Im Rahmen der Frühintervention können folgende Massnahmen gesprochen werden:
• Arbeitsplatzanpassungen
• Ausbildungskurse
• Unterstützung beim Arbeitsplatzerhalt oder bei der Suche einer neuen Stelle
• Berufsberatung
• Sozialberufliche Rehabilitation (Aufbau- und Arbeitstraining)
• Beschäftigungsmassnahmen
• Beratung und Begleitung
Der KTG-Versicherer klärt die medizinische Situation ab (inklusiv ggfs Besuch bei der
versicherten Person).
Die Hauptfragen sind:
1. Ist die Arbeitsunfähigkeit (AUF) gerechtfertigt?
2. Ist die angestammte Tätigkeit noch zumutbar?
3. Gibt es funktionelle Einschränkungen?
4. Ist der Arbeitsplatz adaptierbar (Klärung mit Arbeitgeber)?
5. Ist eine angepasste Tätigkeit zumutbar?
Empfehlung:
Das Vorgehen während dieser Phase einschliesslich die medizinischen Abklärungen, soll unbedingt koordiniert werden. Es sollte nicht sein, dass der KTG-Versicherer während einer Massnahme seine Leistungen ohne Absprache mit d em Arbeitgeber und der IV-Stelle einstellt
IV-Grundsatzentscheid
- Die Person ihren Ressourcen entsprechend ohne weitere Unterstützung durch Eingliederungsmassnahmen optimal eingegliedert ist.
- Ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen vorliegt. (Integrationsmassnahmen/
Umschulung/Arbeitsvermittlung). - Keine Eingliederung möglich ist => Rentenprüfung.
- Weder Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen noch auf Rente besteht.
Die Leistungspflicht des KTG-Versicherers ist in der Regel (je nach AVB) begrenzt, wenn eine angepasste Tätigkeit zumutbar ist. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht kann von einer versicherten Person ein Berufswechsel (Verweistätigkeit) verlangt werden. Der KTG-Versicherer wird die Leistungen nach einer angemessenen Frist einstellen.
Empfehlung:
Das Vorgehen während dieser Phase soll unbedingt koordiniert werden. Es sollte nicht sein, dass die KTG-Versicherer oder IV-Stellen in dieser Phase Leistungen oder Massnahmen einstellen, ohne vorher die anderen involvierten Stellen zu informieren.
IV-Grundsatzentscheid
- Die Person ihren Ressourcen entsprechend ohne weitere Unterstützung durch Eingliederungsmassnahmen optimal eingegliedert ist.
- Ein Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen vorliegt. (Integrationsmassnahmen/
Umschulung/Arbeitsvermittlung). - Keine Eingliederung möglich ist => Rentenprüfung.
- Weder Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen noch auf Rente besteht.
Die Leistungspflicht des KTG-Versicherers ist in der Regel (je nach AVB) begrenzt, wenn eine angepasste Tätigkeit zumutbar ist. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht kann von einer versicherten Person ein Berufswechsel (Verweistätigkeit) verlangt werden. Der KTG-Versicherer wird die Leistungen nach einer angemessenen Frist einstellen.
Empfehlung:
Das Vorgehen während dieser Phase soll unbedingt koordiniert werden. Es sollte nicht sein, dass die KTG-Versicherer oder IV-Stellen in dieser Phase Leistungen oder Massnahmen einstellen, ohne vorher die anderen involvierten Stellen zu informieren.
Eingliederungsmassnahmen
Integrationsmassnahmen (IM)
Für die Zusprache von Integrationsmassnahmen muss der Gesundheitszustand nicht stabil
sein, dafür müssen folgende 2 Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 6 Monate Arbeitsunfähigkeit
- Mindestens 50% Aarbeitsunfähigkeit
In dieser Phase können IV-Taggelder fliessen.
Sinn der IM ist der Aufbau der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person (im Rahmen ihrer Möglichkeit), damit anschliessend berufliche Massnahmen angehängt werden können oder die versicherte Person abschliessend eingegliedert ist.
Die Durchführung von Integrationsmassnahmen erfolgt wirtschaftsnah in einem Unternehmen oder in einer Eingliederungsinstitution.
Massnahmen beruflicher Art
Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV-Stellen. Die Leistungen in diesem
Bereich sind sehr umfangreich.
Übersicht der Leistungen:
- Beratung mit Blick auf den Erhalt des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes
- Arbeitsversuch; dient der Abklärung und Verbesserung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit
im ersten Arbeitsmarkt. - Einarbeitungszuschuss (EAZ); Dient der finanziellen Unterstützung eines Arbeitgebers
(AG), während der Einarbeitung. - Entschädigung für Beitragserhöhungen (EBE) Berufliche Vorsorge und KTG.
Wann sind bei beruflichen Massnahmen Taggleder der IV geschuldet?
Ein Anspruch auf Taggeldleistungen bedingt einen Erwerbsausfall aufgrund der Eingliederungsmassnahme.
Während der Durchführung eines Arbeitsversuchs oder einer Umschulung sind Taggeldleistungen geschuldet. Bei einer Umschulung grundsätzlich schon vor dem eigentlichen Beginn, wenn klar ist, welche Umschulung geschuldet ist. Nicht also während der Abklärungsphase in welcher die Arbeitsfähigkeit getestet werden muss.
Eingliederungsmassnahmen
Integrationsmassnahmen (IM)
Für die Zusprache von Integrationsmassnahmen muss der Gesundheitszustand nicht stabil
sein, dafür müssen folgende 2 Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestens 6 Monate Arbeitsunfähigkeit
- Mindestens 50% Aarbeitsunfähigkeit
In dieser Phase können IV-Taggelder fliessen.
Sinn der IM ist der Aufbau der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person (im Rahmen ihrer Möglichkeit), damit anschliessend berufliche Massnahmen angehängt werden können oder die versicherte Person abschliessend eingegliedert ist.
Die Durchführung von Integrationsmassnahmen erfolgt wirtschaftsnah in einem Unternehmen oder in einer Eingliederungsinstitution.
Massnahmen beruflicher Art
Die berufliche Eingliederung ist das zentrale Ziel der IV-Stellen. Die Leistungen in diesem
Bereich sind sehr umfangreich.
Übersicht der Leistungen:
- Beratung mit Blick auf den Erhalt des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes
- Arbeitsversuch; dient der Abklärung und Verbesserung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit
im ersten Arbeitsmarkt. - Einarbeitungszuschuss (EAZ); Dient der finanziellen Unterstützung eines Arbeitgebers
(AG), während der Einarbeitung. - Entschädigung für Beitragserhöhungen (EBE) Berufliche Vorsorge und KTG.
Wann sind bei beruflichen Massnahmen Taggleder der IV geschuldet?
Ein Anspruch auf Taggeldleistungen bedingt einen Erwerbsausfall aufgrund der Eingliederungsmassnahme.
Während der Durchführung eines Arbeitsversuchs oder einer Umschulung sind Taggeldleistungen geschuldet. Bei einer Umschulung grundsätzlich schon vor dem eigentlichen Beginn, wenn klar ist, welche Umschulung geschuldet ist. Nicht also während der Abklärungsphase in welcher die Arbeitsfähigkeit getestet werden muss.
Rentenentscheid
Wenn die Eingliederungsphase abgeschlossen ist, wird eine Rentenprüfung durchgeführt:
- Wenn die versicherte Person nicht eingliederbar ist.
- Wenn die versicherte Person nur teilweise eingliederbar ist.
- Wenn die Eingliederungsphase trotz erfolgter Eingliederung länger als das Wartejahr gedauert hat.
Besteht kein Eingliederungspotenzial kommt es ohne „Eingliederungsphase“ zur Rentenprüfung (siehe auch IV-Grundsatzentscheid).
Ist eine IV-Rente zugesprochen:
Weitere Leistungen des KTG-Versicherers mit Anrechnung der IV-Rente.
Ist die IV-Rente abgelehnt:
Der KTG-Versicherer prüft die Auswirkungen der abgelehnten Rente auf seine
Leistungspflicht.
Rentenentscheid
Wenn die Eingliederungsphase abgeschlossen ist, wird eine Rentenprüfung durchgeführt:
- Wenn die versicherte Person nicht eingliederbar ist.
- Wenn die versicherte Person nur teilweise eingliederbar ist.
- Wenn die Eingliederungsphase trotz erfolgter Eingliederung länger als das Wartejahr gedauert hat.
Besteht kein Eingliederungspotenzial kommt es ohne „Eingliederungsphase“ zur Rentenprüfung (siehe auch IV-Grundsatzentscheid).
Ist eine IV-Rente zugesprochen:
Weitere Leistungen des KTG-Versicherers mit Anrechnung der IV-Rente.
Ist die IV-Rente abgelehnt:
Der KTG-Versicherer prüft die Auswirkungen der abgelehnten Rente auf seine
Leistungspflicht.
Prozess und Zusammenarbeits-Leitfaden
Prozess und Leitfaden zur Zusammenarbeit der Krankentaggeldversicherer und IV-Stellen unter Mitwirkung der Arbeitgebenden.
Unter der Federführung von Compasso entwickelten Vertretungen von IV-Stellen, Krankentaggeldversichern und Arbeitgebern einen praxisbezogenen Leitfaden. Eine wirkungsvolle und koordinierte Unterstützung aller Akteure ist entscheidend für eine nachhaltige Rückkehr an den Arbeitsplatz.
Studien zu psychischen Erkrankungen
Workmed Studie 2022
Krankschreibungen aus psychischen Gründen in der Schweiz: Hintergründe, Verläufe und Verfahren.
Eine Analyse von Versicherungsdossiers der SWICA Krankentaggeldversicherung. Das Ziel dieser vorliegenden Studie bestand darin, besser zu verstehen, wie es zu Arbeitsunfähigkeiten aus pschischen Gründen kommt, welchen Verlauf sie nehmen und welche Merkmale die Dauer besonders beeinflussen.
REP - Ressourcenorientiertes Eingliederungsprofil
Ein Arbeitsinstrument, dass die schrittweise Zurückführung zur Arbeit und damit den Arbeitsplatzerhalt aktiv unterstützt. Mittels des REP-Formulars wird die Arbeitsfähigkeit in Bezug auf die gesundheitliche Belastbarkeit, ohne die Genesung zu gefährden, im Austausch zwischen dem Arbeitgeber, Arbeitnehmer und unter einer ärztlichen Beurteilung ermöglicht. Das REP ist ein Beziehungsangebot, eine Dialogmöglichkeit zwischen allen involvierten Parteien und unterstützt die schrittweise Reintegration resp. den Arbeitsplatzerhalt. Das webbasierte Instrument wurde von Compasso in Zusammenarbeit mit dem Budesamt für Sozialversicherungen BSV, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband SAV, und Ärztevereinigungen entwickelt.
*Pflichtfeld
Wirksamkeitsstudie Wiedereingliederung
pkrück 2021
Die Wirksamkeitsstudie belegt die Effektivität der Wiedereingliederung mit Daten aus den letzten zehn Jahren. Die über 20 000 untersuchten Fälle zeigen: Case Management ist im Rahmen eines ganzheitlichen Managements von Invaliditätsrisiken sowohl wirksam als auch wirtschaftlich. Besonders effektiv ist das Instrument in Fällen von psychischer Erkrankung. Diese machten im Jahr 2021 fast 50 % der IV-Neurenten aus. Gezielte Wiedereingliederungsmassnahmen entschärfen diese Problematik, indem sie Invaliditätsrisiken minimieren und die Folgekosten senken