Arbeitsunfähigkeit:
es lohnt sich frühzeitg Schritte einzuleiten.
Der Erfolg hängt vom Zusammenspiel aller Akteure ab.
Berufliche Reintegration – Mehrwert für Ihr Unternehmen
Fachkräftemangel entgegenwirken:
- Senkung der Fluktuation
- Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Mitarbeitenden
- Langjährige Mitarbeiter behalten, Fachwissen sichern
- Wettbewerbsfähigkeit beibehalten
Verbesserung des Unternehmensklimas
- Mehrbelastung der Teams entgegenwirken
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
- Steigerung Arbeitsqualität
Unternehmensreputation und Image:
- Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen
- Steigerung der Kundenzufriedenheit
- Soziale Verantwortung übernehmen
- Inklusion fördert Innovationskraft und Wettbewerbsvorteile
Kostenreduktion / Produktivitätssteigerung
- Ressourcenintensive Rekrutierung- / Einarbeitungskosten fallen weg
- Durch Reintegration werden Sozialwerke entlastet und damit leisten Sie einen wichtigen volkswirtschaftlichen Beitrag
- Produktivitätssteigerung
- Versicherungskosten
- Reduktion der Absenzkosten
Partner zum Arbeitsplatzerhalt
Medizinische Fachperson
Ein Gespräch mit dem Einverständnis des MA zwischen Arbeitgebenden und der behandelnden medizinischen Fachperson (Ärztin/Arzt, Psycholog/in, Psychotherapeut/in etc.) kann einen Integrationsverlauf positiv beeinflussen. Je besser die medizinischen Fachpersonen über die Anforderungen am Arbeitsplatz Bescheid wissen, desto leichter fällt es ihnen, die Belastbarkeit ihrer Klientin zu beurteilen und damit die Wiedereingliederung zu unterstützen. Das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil REP kann Sie bei diesem Dialog unterstützen.
Unfallversicherer
Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Unfallversicherung aufgenommen. Bei einer Einstellung ist die gesundheitliche Eignung für die zu besetzende Stelle zu prüfen. Bestehen bei der neuen Mitarbeiterin/beim Mitarbeiter noch Folgen eines früheren Unfalles oder einer Berufskrankheit, bleibt der zuständige Unfallversicherer verantwortlich. Auch kann der Unfallversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von Ihrer Mitarbeiterin oder Ihrem Mitarbeiter eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.
Krankentaggeldversicherer
Neue Mitarbeitende sind ab Beginn des Anstellungsverhältnisses in der Krankentaggeldversicherung aufgenommen. Bei erneuter Krankheit einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters mit vorheriger IV-Rente übernimmt die IV eine Entschädigungspauschale für eine allfällige Beitragserhöhung. Auch kann der Krankentaggeldversicherer eine Meldung bei der IV vornehmen, von den betreffenden Mitarbeitenden eine Anmeldung bei der IV-Stelle verlangen und bei Bedarf ein Case Management einsetzen.
IV-Stellen
Die für den Wohnkanton der oder des Mitarbeitenden zuständige IV-Stelle bietet Ihnen während des Eingliederungsprozesses Beratung, unterstützende Massnahmen und individuelle Lösungen an, auch in Zusammenarbeit mit anderen Partnern. Eine Eingliederungsfachperson der IV-Stelle begleitet Sie und den Betroffenen. Nach einer IV-Anmeldung bietet Ihnen die IV-Stelle je nachdem weitere Leistungen an.
Regionale Arbeitsvermittlungszentren
Fachstellen und externe Dienstleister
Externe Dienstleister oder Fachstellen (bspw. Job Coaches, Case Manager) üben für Arbeitgebende oftmals eine vermittelnde und übersetzende Funktion aus. Ihr Einsatz wirkt sich somit positiv auf den Berufseinstieg neuer Mitarbeitender aus. Sind Fachstellen und/oder externe Dienstleister in die berufliche Eingliederung involviert, ist es wichtig, sie über die für sie notwendigen Informationen zum Arbeitsplatz und Unternehmen zu informieren. Je besser die Fachstellen über die Arbeitsplatzanforderungen Bescheid wissen, desto besser können sie die Einsatzfähigkeit der einzugliedernden Person einschätzen und dadurch im gesamten Prozess besser unterstützen.
BVG-Versicherer Pensionskassen
Der BVG-Versicherer bzw. die Pensionskasse gewährt oft bereits nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit eine Prämienbefreiung für betroffene Mitarbeitende. Melden Sie der Pensionskasse frühzeitig, wenn sich eine länger dauernde Arbeitsunfähigkeit abzeichnet. Einige Pensionskassen bzw. BVG-Versicherer bieten ebenfalls Unterstützung zum Arbeitsplatzerhalt an bzw. setzen bei Bedarf ein Case Management ein.
Zusammenspiel der Systempartner
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger andauert, kommen zusätzliche Partner ins Spiel. Jeder dieser Partner beeinflusst den Verlauf eines Arbeitsplatzerhalts. Im Mittelpunkt stehen Sie als Arbeitgeber/in, der/die betroffene Mitarbeitende und das Arbeitsumfeld. Nutzen Sie das ressourcenorientierte Eingliederungsprofil (REP). Informieren Sie beteiligte Versicherer oder binden Sie diese ein.
Welche Partner - wann involvieren?
Als Arbeitgeber/in haben Sie insbesondere mit den beteiligten Versicherern und Ärztinnen/Ärzten zu tun. Das sind Ihre Partner. Der Erfolg einer beruflichen Eingliederung hängt aber noch von anderen Partnern ab. Die Zusammenarbeit im Case Management der Arbeitgebenden, der Krankentaggeldversicherer und der Pensionskassen muss effizient gestaltet werden, um rasch zu einer (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsprozess von erkrankten Personen zu gelangen. Fragen Sie Ihre Krankentaggeldversicherung und Ihre Pensionskasse, ob sie in dem Fall kooperieren.
Was können Sie von den IV-Stellen erwarten?
Die IV-Stellen unterstützen die Zusammenarbeitsempfehlungen von Compasso. Sie vertreten eine verlässliche, zielgerichtete und eingliederungsfreundliche Haltung zugunsten von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Gemeinsam mit unseren Partnern streben die IV-Stellen den Arbeitsplatzerhalt und den Erhalt oder die Wiedererlangung der Arbeitsmarktfähigkeit an.