Die IV unterstützt Arbeitgebende mit Angeboten zu Arbeitsplatzerhalt und Reintegration
Die Angebote der IV zahlen sich für Arbeitgebende aus und unterstützen die berufliche Eingliederung.
Prävention und berufliche Eingliederung
Früherfassung durch Arbeitgeber kann zentral sein.
Denn je früher ein Arbeitgeber bei gesundheitlichen Problemen die Spezialist:innen der IV einbezieht, desto grösser ist die Chance, einen Arbeitsplatzverlust zu verhindern.
Eigene Mitarbeitende reintegieren - Absenzen wegen psychischer Erkrankungen.
Eine frühe Reintegration in das Unternehmen kann schrittweise erfolgen. Die IV-Stelle unterstützt:
- Beratung und Begleitung durch den IV-Coach
- Anspruch auf IV-Taggelder
- Aufwandsentschädigungen
Arbeitsplatzerhalt
Frühintervention - Ziel der Frühintervention am Arbeitsplatz ist, die krankheitsbedingte Kündigung zu verhindern durch rasche und unkomplizierte Massnahmen / Leistungen (z.B. Job Coaching, Anpassungen am Arbeitsplatz etc.).
Neuanstellung mit kostenloser Probezeit
Ein Arbeitsversuch erlaubt Arbeitgebenden, sich von der Leistungsfähigkeit einer IV-Kundin / eines IV-Kunden zu Überzeugen und sich gegenseitig kennen zu lernen (max. sechs Monate). Arbeitgebende sind nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden. Die IV-Kundin / der IV-Kunde erhält anstelle eines Lohnes IV-Taggelder oder weiterhin eine Rente.
IV-Leistungen für Arbeitgebende
Die IV ist eine wichtige Partnerin für Prävention und berufliche Eingliederung. Mehr zu den Leistungen direkt bei Ihrer IV-Stelle bzw. erhalten Sie über die Merkblätter.